Allgemeine Bedingungen

Probe-, Zweit- und Jungmitgliedschaft verlängern sich ohne schriftliche Kündigung bis zum 31. Oktober automatisch um ein weiteres Jahr (Statuten GCE Art. 5). Der Vorstand kann die Aufnahme oder Verlängerung zahlenmässig beschränken.

Der Platzreifenachweis muss mit der Anmeldung eingereicht werden.

Ausländische PR müssen vom Pro bestätigt werden.

Alle Jahresbeiträge exkl. 7.7% MWST.

Angebote gültig bis auf Widerrruf.