Allgemeine Bedingungen

  • Probe- und Zweitmitgliedschaften verlängern sich ohne schriftliche Kündigung bis 31. Dezember automatisch um ein weiteres Jahr (Statuten GCE Art. 5).
  • Der Vorstand kann die Aufnahme oder Verlängerung von Zweitmitgliedschaften zahlenmässig beschränken.
  • Platzreife- oder Handicapnachweis bei der Anmeldung beilegen.
  • Angebot gültig bis auf Wiederuf.