Allgemeine Bedingungen
Probe- und Zweitmitgliedschaften verlängern sich ohne schriftliche Kündigung bis 31. Dezember automatisch um ein weiteres Jahr (Statuten GCE Art. 5).
Der Vorstand kann die Aufnahme oder Verlängerung von Zweitmitgliedschaften zahlenmässig beschränken.
Platzreife- oder Handicapnachweis bei der Anmeldung beilegen.
Angebot gültig bis auf Wiederuf.